Redaktion
Auf dieser Website stehen Aussagen über Fristen, Rechtsgrundlagen und Systemanforderungen, nach denen jemand Entscheidungen trifft. Wer solche Aussagen veröffentlicht, sollte offenlegen, woher sie stammen und wie sie geprüft werden. Diese Seite beschreibt genau das.
Jede regulatorische Aussage wird gegen den Rechtsakt geprüft, aus dem sie stammt, nicht gegen eine Zusammenfassung davon. Wir unterscheiden drei Quellenklassen und verwenden sie unterschiedlich.
| Klasse | Beispiele | Verwendung |
|---|---|---|
| Primärquelle | Verordnungen und Beschlüsse im Amtsblatt der EU (EUR-Lex), Durchführungsrechtsakte, Gesetzestexte | Grundlage jeder Aussage über Pflichten und Fristen. Wird verlinkt. |
| Anerkannte Auslegung | Leitlinien der Europäischen Kommission und der MDCG, harmonisierte Normen, ISPE-Guidance, FDA-Guidance, Dokumentation des Softwareherstellers | Grundlage für Aussagen zur Praxis und zur Auslegung. Wird als Auslegung gekennzeichnet, nicht als Recht. |
| Nicht zugelassen | Beratungs- und Partnerblogs, Anbieter-Whitepaper ohne Quellenangabe, Foren, Presseartikel als alleinige Grundlage | Keine. Auch nicht als Beleg für eine Jahreszahl. |
Wenn ein Beitrag eine Zahl, ein Datum oder eine Pflicht nennt, steht die Quelle im Abschnitt „Quellen“ am Ende. Findet sich für eine Aussage keine Primärquelle oder anerkannte Auslegung, wird die Aussage gestrichen und nicht abgeschwächt.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge, bevor ein Text veröffentlicht wird.
Regulatorische Termine werden in Veröffentlichungen häufig unterschiedlich angegeben, weil unterschiedlich gerechnet wird. Unsere Regel: Wir benennen die Abweichung und rechnen mit dem früheren Datum. Wer sich am späteren orientiert und irrt, hat keine Zeit mehr zu reagieren.
Jeder Beitrag trägt ein Stand-Datum. Es bezeichnet den Tag der letzten fachlichen Prüfung, nicht den Tag einer redaktionellen Kleinigkeit. Auf der Übersicht der regulatorischen Termine führen wir zusätzlich eine sichtbare Änderungshistorie.
Fehler passieren. Entscheidend ist, was danach geschieht.
Die Beiträge erscheinen unter der AENUMA Redaktion. Verantwortlich für die Inhalte im Sinne von § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ist die im Impressum benannte Person.
Fachliche Grundlage ist die Arbeit in Einführungs- und Validierungsprojekten für Microsoft Dynamics 365 in regulierten Umgebungen. Was wir nicht leisten, sagen wir auch: Diese Beiträge sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Frist für ein konkretes Produkt gilt, hängt von Klasse, Zertifikatslage und Produktänderungen ab.
Bei Recherche, Strukturierung und Entwurf setzen wir KI-Werkzeuge ein. Was daraus entsteht, ist ein Entwurf und keine Veröffentlichung. Die Prüfung gegen die Primärquelle, die fachliche Bewertung und die Freigabe erfolgen durch einen Menschen, und die Verantwortung für jede veröffentlichte Aussage liegt bei AENUMA.
Wir halten die Offenlegung für konsequent: Ein Unternehmen, das Nachweisführung in regulierten Prozessen verkauft, sollte den eigenen Prozess beschreiben können.
Wenn Ihnen in einem Beitrag ein Fehler auffällt, schreiben Sie an hallo@aenuma.com mit der Adresse der Seite und der beanstandeten Aussage. Wir prüfen gegen die Quelle und korrigieren nach der oben beschriebenen Regel.
Stand: 19. August 2026.
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