Redaktion

Wie diese Beiträge entstehen.

Auf dieser Website stehen Aussagen über Fristen, Rechtsgrundlagen und Systemanforderungen, nach denen jemand Entscheidungen trifft. Wer solche Aussagen veröffentlicht, sollte offenlegen, woher sie stammen und wie sie geprüft werden. Diese Seite beschreibt genau das.

Welche Quellen wir zulassen

Jede regulatorische Aussage wird gegen den Rechtsakt geprüft, aus dem sie stammt, nicht gegen eine Zusammenfassung davon. Wir unterscheiden drei Quellenklassen und verwenden sie unterschiedlich.

KlasseBeispieleVerwendung
PrimärquelleVerordnungen und Beschlüsse im Amtsblatt der EU (EUR-Lex), Durchführungsrechtsakte, GesetzestexteGrundlage jeder Aussage über Pflichten und Fristen. Wird verlinkt.
Anerkannte AuslegungLeitlinien der Europäischen Kommission und der MDCG, harmonisierte Normen, ISPE-Guidance, FDA-Guidance, Dokumentation des SoftwareherstellersGrundlage für Aussagen zur Praxis und zur Auslegung. Wird als Auslegung gekennzeichnet, nicht als Recht.
Nicht zugelassenBeratungs- und Partnerblogs, Anbieter-Whitepaper ohne Quellenangabe, Foren, Presseartikel als alleinige GrundlageKeine. Auch nicht als Beleg für eine Jahreszahl.

Wenn ein Beitrag eine Zahl, ein Datum oder eine Pflicht nennt, steht die Quelle im Abschnitt „Quellen“ am Ende. Findet sich für eine Aussage keine Primärquelle oder anerkannte Auslegung, wird die Aussage gestrichen und nicht abgeschwächt.

Wie ein Beitrag geprüft wird

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge, bevor ein Text veröffentlicht wird.

  1. Quellenlage klären. Welche Rechtsakte, Normen und Herstellerdokumente betreffen das Thema, und in welcher jeweils geltenden Fassung.
  2. Entwurf schreiben. Aussagen werden beim Schreiben mit ihrer Quelle verknüpft, nicht nachträglich belegt.
  3. Fachliche Prüfung. Jede regulatorische Aussage wird gegen die Primärquelle gegengelesen. Geprüft wird insbesondere, ob ein genanntes Datum aus dem Rechtsakt selbst stammt und ob eine Pflicht tatsächlich für die genannte Produktklasse gilt.
  4. Freigabe und Datierung. Der Beitrag erhält ein sichtbares Stand-Datum. Ohne fachliche Freigabe erscheint kein Beitrag.

Wie wir mit Datumsangaben umgehen

Regulatorische Termine werden in Veröffentlichungen häufig unterschiedlich angegeben, weil unterschiedlich gerechnet wird. Unsere Regel: Wir benennen die Abweichung und rechnen mit dem früheren Datum. Wer sich am späteren orientiert und irrt, hat keine Zeit mehr zu reagieren.

Jeder Beitrag trägt ein Stand-Datum. Es bezeichnet den Tag der letzten fachlichen Prüfung, nicht den Tag einer redaktionellen Kleinigkeit. Auf der Übersicht der regulatorischen Termine führen wir zusätzlich eine sichtbare Änderungshistorie.

Wie wir korrigieren

Fehler passieren. Entscheidend ist, was danach geschieht.

  • Inhaltliche Korrekturen werden ausgewiesen. Wenn sich eine Aussage über eine Frist, eine Pflicht oder eine Rechtsgrundlage ändert, wird der Beitrag korrigiert, das Stand-Datum aktualisiert und die Änderung benannt. Wir tauschen keine Datumsangabe stillschweigend aus.
  • Sprachliche Korrekturen nicht. Tippfehler und Formulierungen werden ohne Vermerk geändert.
  • Überholte Beiträge bleiben stehen und werden als überholt gekennzeichnet, solange sie noch verlinkt sind. Ein gelöschter Beitrag hinterlässt eine tote Adresse und keine Erklärung.

Wer verantwortlich ist

Die Beiträge erscheinen unter der AENUMA Redaktion. Verantwortlich für die Inhalte im Sinne von § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ist die im Impressum benannte Person.

Fachliche Grundlage ist die Arbeit in Einführungs- und Validierungsprojekten für Microsoft Dynamics 365 in regulierten Umgebungen. Was wir nicht leisten, sagen wir auch: Diese Beiträge sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Frist für ein konkretes Produkt gilt, hängt von Klasse, Zertifikatslage und Produktänderungen ab.

Welche Werkzeuge wir einsetzen

Bei Recherche, Strukturierung und Entwurf setzen wir KI-Werkzeuge ein. Was daraus entsteht, ist ein Entwurf und keine Veröffentlichung. Die Prüfung gegen die Primärquelle, die fachliche Bewertung und die Freigabe erfolgen durch einen Menschen, und die Verantwortung für jede veröffentlichte Aussage liegt bei AENUMA.

Wir halten die Offenlegung für konsequent: Ein Unternehmen, das Nachweisführung in regulierten Prozessen verkauft, sollte den eigenen Prozess beschreiben können.

Einen Fehler melden

Wenn Ihnen in einem Beitrag ein Fehler auffällt, schreiben Sie an hallo@aenuma.com mit der Adresse der Seite und der beanstandeten Aussage. Wir prüfen gegen die Quelle und korrigieren nach der oben beschriebenen Regel.

Stand: 19. August 2026.

Weiter:
Alle Fachbeiträge im Überblick
Regulatorische Termine mit Rechtsgrundlage
Über AENUMA